Das Gericht
Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts war die Bedeutung des Bütgenbacher Hofes unumstritten. Hier fand sogar die Rechts sprechung in Zivil- und Strafsachen statt. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf die Ortschaften Bütgenbach, Faymonville, Weywertz, Sourbrodt, Nidrum, Elsenborn und Berg sowie auf die Meierei Recht, bestehend aus Recht, Ligneuville und Pont. Schlichte Bauersleute, die der oberste Gerichtsherr als Schöffen bestellte, konnten sogar Todesurteile fällen. Die Vollstreckung fand dann jeweils am Galgen, unweit der Bütgenbacher Hütte, statt. Noch heute bezeichnet man diese Stelle auf dem Weg von Bütgenbach nach Schoppen vielsagenderweise als "Gericht". Auch die Vollstreckung der Todesstrafen, die das Gericht Büllingen verhängte, wurde hier vorgenommen. Das Gericht Bütgenbach setzte sich wie die übrigen Schöffengerichte zusammen. Es bestand aus einem Schultheißen, sieben Schöffen, dem Gerichtsboten (das Polizeiorgan) und einem Gerichtsschreiber. Sie alle wurden vom obersten Gerichtsherr, dem Herrscher aus dem Hause Nassau-Oranien, bestimmt. Der Schultheiß galt jeweils als Vertreter des Herrschers. In dieser Funktion berief und leitete er die Gerichtsverhandlungen. Das Urteil fällten aber ausschließlich die sieben Schöffen. Zahlreiche Verurteilte wurden wegen wiederholten Diebstahls aufgehängt. Die Aufhängung erfolgte mittels sogenannter Haltern. Hierbei handelte es sich um Stricke aus Hanf. Wer die zur Fesselung und Hinrichtung benötigten Gegenstände lieferte, erhielt die Nutznießung dieser Gemeindewiese. Die Bütgenbacher Gerichtsherrlichkeit dauerte bis zur Französischen Revolution im Jahre 1795 an. Innerhalb von 200 Jahren waren übrigens rund 80 Personen als Schöffen tätig. Auch Berg stellte im Laufe der Zeit Personen für dieses Amt. Einige von ihnen sind noch mit dem Namen bekannt : JohannFeyen(1623-1628) Christoffel Bömer (1629-1632) Nelles Feyen (1635) Jakob Königes (1639-1661) Johann Weynand (1662-1669) GiUisMüller(1664-1669) Gillis Heindrichs (1670-1692) Nicias Heindrichs (1697-1717) Nachdem die Herren von Reiffenberg aus Bütgenbach wegzogen, bekleideten verschiedene Mitglieder der Schöffenfamilien das Schultheißenamt. Letzter Schultheiß war der Weywertzer Jean Guillaume Courard, auch Hans Wilhelm genannt, der dieses Amt von 1792 bis 1794 ausübte. Er hatte übrigens Medizin studiert und war praktischer Arzt im Holbereich von Bütgenbach und Umgebung. Neben der Ausübung der Gerichtsbarkeit war das Gericht früher auch für die gesamte Verwaltung des Hofgebietes verantwortlich. Eine Trennung von Gericht und Verwaltung erfolgte erst in der Französischen Zeit von 1795 bis 1815. Heute erinnern nur noch die weitverbreiteten Familiennamen "Scholtes" und "Schultes" an den einstigen Beruf des Schultheißen. Aber auch der Name "Meier" wurde von der französischen Bezeichnung "mayeur" abgeleitet, womit man eben den obersten Gerichtsherrn meinte. In Berg läßt der alte Hausname "Märches" auf einen Zusammenhang schließen. Vermutlich war ein Bewohner dieses Hauses früher Schöffe oder sogar Schultheiß gewesen. |